- Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die über die Website www.gibbospizza.de getätigt werden.
- Vertragsabschluss Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt und diese von Gibbo’s Pizza bestätigt wird. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail.
- Leistungen Gibbo’s Pizza verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
- Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise für die angebotenen Leistungen richten sich nach der aktuellen Preisen im Angebot. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtbetrages fällig. Der Restbetrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich Gibbo’s Pizza das Recht vor, Verzugszinsen zu berechnen.
Generell gilt immer das Zahlungsziel in der Auftragsbestätigung! - Stornierung und Rücktritt Kostenfreie Stornierung bis zu 90 Tage vor dem Liefertermin.
- 20 % Stornogebühr bei Stornierung zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Liefertermin.
- 50 % Stornogebühr bei Stornierung zwischen 30 und 10 Tagen vor dem Liefertermin.
- 100 % Stornogebühr bei Stornierung weniger als 10 Tage vor dem Liefertermin
- Stornierung 2 Tage vor Veranstalltung können weitere kosten entstehen, die bereits im Vorfeld entstanden sind wie Zutaten die Entsorgt werden müssen.
- Haftung Gibbo’s Pizza haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, übernimmt Gibbo’s Pizza keine Haftung.
- Datenschutz Gibbo’s Pizza verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
- Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anforderungen für den Einsatz des Holzofens
9.1 Platzbedarf Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort ausreichend Platz für den Aufbau und Betrieb des Holzofens vorhanden ist. Der benötigte Platz beträgt mindestens 5 Quadratmeter.
9.2 Brandschutzbestimmungen Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf:
- Bereitstellung eines geeigneten Feuerlöschers in unmittelbarer Nähe des Holzofens.
- Sicherstellung, dass der Holzofen auf einer feuerfesten Unterlage steht.
- Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 5 Metern zu brennbaren Materialien.
9.3 Haftungsausschluss Gibbo’s Pizza übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Nichteinhaltung der Brandschutzbestimmungen oder unzureichenden Platz am Veranstaltungsort entstehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften
- Bereitstellung von Strom
10.1 Stromversorgung Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort eine geeignete Stromversorgung vorhanden ist. Es wird ein Stromanschluss mit einer Spannung von 240 Volt und einer Leistung von 200 Watt benötigt.
10.2 Verlängerungskabel und Adapter Der Kunde sorgt dafür, dass alle notwendigen Verlängerungskabel und Adapter bereitgestellt werden, um den Stromanschluss sicher und ordnungsgemäß zu gewährleisten.
10.3 Haftungsausschluss Gibbo’s Pizza übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die durch eine unzureichende oder fehlerhafte Stromversorgung entstehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Bereitstellung einer sicheren und funktionsfähigen Stromversorgung.
- Zufahrtsbedingungen
11.1 Information über Zufahrtsbedingungen Der Kunde ist verpflichtet, Gibbo’s Pizza rechtzeitig über mögliche Zufahrtseinschränkungen zu informieren. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf, schmale Wege, steile Anfahrten, niedrige Durchfahrten oder andere Hindernisse, die den Zugang zum Veranstaltungsort erschweren könnten.
11.2 Haftungsausschluss Gibbo’s Pizza übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch unzureichende oder fehlerhafte Informationen über die Zufahrtsbedingungen entstehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Bereitstellung einer sicheren und zugänglichen Zufahrt zum Veranstaltungsort.
- Schäden durch ungeeigneten Untergrund
12.1 Haftung für Schäden am Rasen Gibbo’s Pizza übernimmt keine Haftung für Schäden, die am Rasen oder anderen Grünflächen des Veranstaltungsortes entstehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Untergrund für den Betrieb des mobilen Pizzaofens geeignet ist.
12.2 Geeigneter Untergrund Der Kunde stellt sicher, dass der Untergrund stabil und eben ist, um Schäden zu vermeiden. Bei Unsicherheiten über die Eignung des Untergrunds sollte der Kunde Gibbo’s Pizza im Voraus informieren.
12.3 Haftungsausschluss Gibbo’s Pizza haftet nicht für Schäden, die durch einen ungeeigneten Untergrund entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schäden an Rasenflächen, Pflastersteinen oder anderen Oberflächen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Bereitstellung eines geeigneten Untergrunds.
- Nutzung eines Gasofens
13.1 Sicherheitsvorkehrungen Der Kunde stellt sicher, dass alle Sicherheitsvorkehrungen für den Betrieb eines Gasofens getroffen werden. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf:
- Bereitstellung eines geeigneten Feuerlöschers in unmittelbarer Nähe des Gasofens.
- Sicherstellung, dass der Gasofen auf einer stabilen und feuerfesten Unterlage steht.
- Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 2 Metern zu brennbaren Materialien.
- Rücktritt
14.1 Rücktritt durch Gibbo’s Pizza Gibbo’s Pizza behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- Unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen (z.B. höhere Gewalt, technische Probleme).
- Der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt.
In diesen Fällen wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
14.3 Haftungsausschluss Gibbo’s Pizza haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch einen Rücktritt vom Vertrag entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Gibbo’s Pizza zurückzuführen.
- Catering bei schlechtem Wetter
15.1 Durchführung bei schlechtem Wetter Gibbo’s Pizza verpflichtet sich, das Catering auch bei schlechtem Wetter durchzuführen. Der Kunde stellt sicher, dass geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um das Catering unter widrigen Wetterbedingungen zu ermöglichen.
15.2 Bereitstellung von Zelten und Überdachungen Im Falle von schlechtem Wetter kann das Catering unter Zelten oder anderen Überdachungen stattfinden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete Zelte oder Überdachungen bereitzustellen, um den Betrieb des mobilen Pizzaofens und die Bewirtung der Gäste zu gewährleisten.
15.3 Stornierung wegen schlechten Wetters Sollte der Kunde das Catering aufgrund schlechten Wetters absagen, gelten die in Abschnitt 5 festgelegten Stornierungsbedingungen. Eine Rückerstattung der Anzahlung oder anderer bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.
15.4 Haftungsausschluss Gibbo’s Pizza übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die durch unzureichende oder fehlende Vorkehrungen bei schlechtem Wetter entstehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Bereitstellung eines geeigneten Schutzes vor den Witterungsbedingungen.